Aktuelle Berichterstattung:

24.11.2022 Pläne schüren Existenzängste
23.11.2022 Leserbrief von Ludwig Wilhelm (CDU) zu zur Kandidatur von Silvestri (CDU) und zum Thema Lüssert.

17.11.2022 Leserbrief zur Kandidatur von S.Silvestri  (CDU) zum 2. Kreisbeigeordneten (Vollzeit)

17.11.2022 TV-Bericht: Landesschau Rheinland-Pfalz "Streit um Teil-Erschließung im Lüsserttal" 

10.11.2022 TV-Bericht: Zur Sache Rheinland Pfalz "Streit um Erschließung in Feilbingert - Bewohner im Lüsserttal wehren sich" 
15.11.2022 CDU schickt Andrea Silvestri ins Rennen (als Kandidatin zum als des 2. Beigeordneten A.d.R.)(AZ)
10.06.2022 CDU übt heftige Kritik an Marc Ullrich (VG-BGM (parteilos) A.d.R.)(AZ)
22.03.2022 Lüssert-Anlieger lehnen Teilerschließungspläne weiter ab (ÖAnz)

28.11.2021 Arbeitsgruppe soll Lösung finden

25.11.2021 Arbeitsgruppe soll Wogen glätten

09.11.2021 40 Anworten der Feilbingerter Bürgermeisterin zu den 40 Fragen der Betroffenen
22.10.2021 Aufgespiesst: Fehlersuchspiel der VG-Verwaltung Bad Kreuznach
20.10.2021 Feilbingert: denn sie wissen nicht, was sie tun
20.10.2021 Feilbingerter Gemeinderat: viele Rechtsbrüche + späte Einsicht
20.10.2021 Die 40 Fragen aus dem Lüssert + die Silvestri-Antworten
09.10.2021 Angespannte Stimmung bei Bewohnern des Lüsserttals
08.10.2021 40 Fragen und ein Rauswurf
08.10.2021 Streit zwischen Feilbingerter Ortschefin und Siedlergemeinschaft: Silvestri verweist Dilly des Sitzungssaals
28.08.2021 Wochenendgebiet Lüsserttal: Erneut brandet Ärger um den Brandschutz auf (ÖAnz)
29.07.2021 Weiter ungeordnete Zustände (AZ)
08.07.2021 Amtsblatt Nr. 27
14.07.2021 Feilbingerter Ortsgemeinderat streicht “Lüssert” von der Tagesordnung
18.03.2021 Leserbrief zur Zeitungsberichterstattung über die Bebauung im Lüsserttal
09.02.2021 Leserbrief zur Zeitungsberichterstattung über die Bebauung im Lüsserttal
21.01.2021 Teures Verwirrspiel kostet Feilbingert viel Geld
10.05.2020 Mangelhafter Brandschutz im Feriengebiet (AZ)
03.07.2018 Neubaugebiet auf vier Hektar in Feilbingert

Amtsblatt VG Bad Kreuznach

Offiziell Termine der VG-Bad Kreuznach

Corona Inzidenz Bad Kreuznach

 Offener Brief an Frau Silvestri Herrn Ullrich  & den Gemeinderat von Feilbingert 

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Stefan Lambert

Lüßert-Felseneck 15
67824 Feilbingert  
(für alle Unterzeichner)

Feilbingert, im März 2022


Sehr geehrte Frau Sivestri, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Feilbingert, sehr geehrter Herr Ullrich,


insbesondere durch den Verlauf der bisherigen gemeinsamen Gespräche, auch der Videokonferenz am 10. März, ist den Unterzeichnern dieses Schreibens daran gelegen, ihre Meinung zu einer „inneren Erschließung“ des Wochenendhausgebietes darzulegen.

Zu diesem Schritt haben wir uns entschlossen, da unsere Positionen bisher zu wenig gehört wurden und unsere Fragen von den Vertretern der Verwaltung in keiner Weise zufriedenstellend beantwortet wurden.

Der im Lüßert bestehende Brandschutz soll verbessert werden. Dazu wurden von den Anliegern bereits umfangreiche Arbeiten geleistet, für evtl. weitere notwendige Maßnahmen sind und bleiben wir offen und zur Zusammenarbeit bereit.

Warum aus diesem Thema nach über fünfzig Jahren des Bestehens dieses Gebietes und nach den Feststellungen und Maßnahmen der Jahre 2010 bis 2014 allerdings nun ein Thema „innere Erschließung" entstanden ist, wurde bisher in keiner Weise erklärt

Insbesondere die Bürgermeisterin weicht der Beantwortung dieser Frage seit Monaten immer wieder aus.


Die Arbeitsgruppe, an der sich die Anlieger beteiligen sollen, wurde von „AG Lüßert“ in „AG innere Erschließung Wochenendhausgebiet Lüßerttal“ umgetauft, ohne jeglichen sachlichen Grund und ohne Beteiligung der Anlieger. Sie wird geführt von dem Leiter der Firma, die mit den bisherigen Planungen beauftragt wurde. Dieser soll „neutral moderieren“, obwohl er selbst ein starkes wirtschaftliches Interesse an der Erschließung haben muß.

Die Erschließung selbst ist völlig unsinnig. Straßenbeleuchtung in einem Waldgebiet, direkt angrenzend an ein Naturschutzgebiet, asphaltierte Straßen statt Feldwege, die im Winter bei Glätte (im Gegensatz zu Asphaltstraßen) befahrbar bleiben, fehlende Versickerung bei Starkregen und damit verbundene Überflutungsgefahren sind Aspekte, die eine Erschließung zur Folge hätte.


Dazu kommt ein nicht zu kalkulierendes finanzielles Risiko für die Gemeinde und die Anlieger. Wer räumt und streut die Asphaltstraßen im Winter, wer bezahlt die Instandhaltung des asphaltierten Wegenetzes? Wer garantiert, gerade in den heutigen Tagen, daß es bei den jetzt berechneten Kosten bleiben wird? Wer weiß, wie die Verwaltungsgerichte entscheiden werden, wenn eine Gemeinde Kostenbeiträge von den Anliegern verlangt, die in keiner Weise dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der vom Grundgesetz über das Haushaltsrecht und das Baurecht bis zur Gemeindeordnung gilt?

Wegen dieser juristisch zu klärenden Frage werden die Unterzeichner und bestimmt auch einige weitere Betroffene gegen entsprechende Kostenbescheide Rechtsmittel einlegen.

Aus den genannten Gründen appellieren die Unterzeichner an die Mitglieder des Gemeinderates und die Verwaltung, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Gez. 
Oliver Acht, Gert und Isolde Bankauf, Gerhard Breitsprecher, Stephan Cremer, Andreas Dilly, Karl Heinz und Thea Dombrowski, M. Friess, Marion Herrmann, Antje Kahlheber, Hans-Joachim Keim, Steffi Krennerich und Harald Wingerath, Eleonore Manderfeld und Stefan Lambert, Erika Löhn, Ulrich und Yvonne Löhn, Torsten Manthey, Klaus Menzel, Katja Oberst, Sabine Pfullendörfer, Thomas Schneid, Roland & Ines Kröver, Melanie Krattner, Jutta Marxcors, Doris Bürstlein, Frank Höpfner, Jutta Meyer, Astrid & Phillip Ringsdorf, Brigitta & Gerhard Pluhar, Kerstin & Gunter Glaß, Reinhold und Helene Reinisch, Kinga Zochowska, Elfriede Neumer, Ronald und Sabine Ammann, Oliver Böhmler


 Pressemitteilung :

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Menschen, die im Lüsserttal leben, haben in der letzten Zeit den Eindruck gewonnen, dass mehr über sie als mit ihnen gesprochen wird. Welche Absichten damit verbunden sind, können die Menschen lediglich aus den Verhaltensweisen der Verwaltung schlußfolgern. Wenn z.B. ein Termin intern sechs Wochen vorher feststeht, er aber erst sechs Tage vorher und dann auch nur einem Teil der Betroffenen mitgeteilt wird, dann weckt dies Argwohn. Frau Ortsbürgermeisterin Silvestri hat erfreulicherweise diesen eher psychologischen Aspekt erkannt und für die Zukunft Besserung in der zurückliegenden Sitzung des Gemeinderates zugesagt.
 
Es wurde nicht zu einer "Einwohnerversammlung" geladen. Genau das war einer der Gründe für die Beschwerde. Es wurden lediglich die Eigentümer eingeladen. Dabei spielt die Eigentümerstellung bei der Betroffenheit keine Rolle. Zudem gibt es in der Gemeindeordnung den Begriff "Eigentümerversammlung" gar nicht. Entweder lädt man alle Betroffenen ein - oder keinen.  
 
Natürlich ist eine Information in einer Versammlung eine gute Sache, weil Anwesende Fragen stellen können. Allerdings: in der Gemeinderatssitzung berichtete die Ortsbürgermeisterin von einer internen Vorberatung mit dem Gemeinderat (die es nach der GemO ebenfalls nicht geben darf), an der "mehr Sachverständige als Gemeinderatsmitglieder" teilgenommen haben. Ich gehe davon aus, dass diese Fachleute nicht nur für ihre Anwesenheit bezahlt wurden. Also auch etwas beigetragen haben. Und das macht deutlich, dass eine Versammlung für die Erstinformationen vielleicht nicht die beste Lösung ist, wenn es um ein komplexes Thema geht, in dem auch (überprüfbare) Fachfragen eine Rolle spielen. Wir können uns daher gut vorstellen, dass die Gemeindeverwaltung den Betroffenen die Informationen der Fachleute einige Tage vor einer gemeinsamen Aussprache schriftlich vorlegt, so dass sich jeder schon vor der Versammlung informieren kann. Bitte stellen Sie sich doch einfach mal die Situation vor, die sonst entstehet: die Ortsbürgermeisterin und die Gemeinderatsmitglieder sehen sich fachlich nicht in der Lage, dass Thema ohne fremde Hilfe zu präsentieren. Deshalb sind ja gleich mehrere Sachverständige da. Aber die Anwohner sollen das spontan verstehen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Der Widerspruch ist doch unübersehbar. Das Vorgehen der Gemeinde entsprach bis einschliesslich der operativ sehr ungeschickt umgesetzten Absage der Versammlung exakt jenem von öffentlichen Verwaltungen, die mit der gekauften Argumentationskraft gleich mehrere Sachverständiger die Leute einfach vor vollendete Tatsachen stellen möchten. Dagegen hilft nur Transparenz. Daher unsere Forderungen:
1. Vorlage von Sachinformationen schriftlich, verbindlich und vor der Versammlung, damit diese geprüft werden können.
2. die Versammlung kann nur ein Einstieg in einen Meinungs- und Willensbildungsprozess sein.
 
Die bisherige Praxis der Ortsgemeinde (Versammlung in der Vorwoche, Beschlußfassung im Gemeinderat in der Folgewoche) ist vollkommen inakzeptabel, weil allein in diesem Ablauf schon ersichtlich ist, dass es gar nicht darum geht, die Auffassungen von Einwohnern nach der Versammlung zu prüfen und die bereits bestehende Verwaltungsposition in Frage zu stellen. 
 
Aus Datenschutzgründen und um die geschäftsübliche Hetze zu vermeiden, werden Angaben zu dem oder den Beschwerdeführern nicht gemacht.

Für schriftliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dilly
Pressesprecher
 Wochenend-Siedlergemeinschaft-Lüsserttal e.V. 

Aus dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach 

Sitzung vom 28.06.2018

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TOP 6 Beratung über die künftige Vorgehensweise der instandsetzung von Wegen im Wochenendgebiet lüssert
Die Wege im Wochenendgebiet sind durch die letzten starken Regenfälle sehr in Mitleidenschaft gezogen. Besonders der steil abfallende
Amselweg. In der Vergangenheit wurden die Wege nach einem Starkregen mit Splitt aufgefüllt. Dies reicht heute nicht mehr. Begehungen mit Bauausschuss, Wehrleitung und Feuerwehr fanden statt. Der Rat ist sich einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es wurden verschiedene Alternativen besprochen. Dabei wurde klar, dass eine Komplettsanierung ausgeschlossen wird. Die Kosten hierfür würden für das gesamte Wochenendgebiet mehrere Millionen kosten. Das können die Ortsgemeinde und auch die Anwohner nicht stemmen. Es soll so viel gemacht werden, dass die Wege nicht mehr ausgeschwemmt und die Häuser der Anwohner geschützt werden. Herr Stumpf vom Bauamt der Verwaltung wurde beauftragt für die verschiedene vorgeschlagene Lösungen die Machbarkeit und die Kosten zu ermitteln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Sitzung vom 27.11.2019

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TOP 1 Einwohnerfragestunde
Schriftliche Anfragen liegen nicht vor. Der Zuhörer, Herr Löhn, fragt an, warum sein schriftlicher Antrag nicht in der Einwohnerfragestunde beantwortet wird. Die Vorsitzende antwortet, dass Bürger keine Anträge, sondern nur Anfragen stellen können. Dies hatte  Sie  bereits  in  der  Vergangenheit  dem  Lüssertverein  mitgeteilt. Anträge können nur Fraktionen und Ratsmitglieder stellen. Zudem können Angelegenheiten die in einem Tagesordnungspunkt behandelt werden, ebenfalls nicht in der Einwohnerfragestunde beantwortet werden.  Diese Vorgaben regelt die Gemeindeordnung. Die Vorsitzende verweist auf  TOP  2  in  dem  sich  der  Rat  mit  dem  Wochenendgebiet  Lüssert befasst.
Es werden keine weiteren Anfragen von Zuhörern gestellt.

TOP 2 Sachstandsbericht Wochenendgebiet Lüssert
Wie  bereits  bekannt  und  in  den  verschiedenen  Gremien  der  Ortsgemeinde  schon  mehrfach  besprochen,  bestehen  im  Wochenendgebiet Lüssert  Probleme  mit  dem  Brandschutz  und  der  Verkehrssicherungspflicht. Um die Problematik dieser Themen in den Griff zu bekommen, wurde ein Ingenieurbüro eingeschaltet. Hierfür wurden die Bestandsdaten im Hinblick auf die Rechtskräftigkeit des Bebauungsplanes und der  tatsächlichen Bebauung erfasst. Die Ist-Situation des Wochenendgebietes wurde in einem gemeinsamen Ortstermin mit Frau Bürgermeisterin Silvestri, dem Bauamt und Vertretern des Planungsbüros besichtigt. Am  10.09.2019  fand  eine  Besprechung  mit Vertretern  der  KV,  der VG KH, des Gemeinde und dem Städtebundes, dem Planungsbüro und der Ortsgemeinde im Rathaus von Feilbingert statt. Thematisiert wurde hier die Bestandsaufnahme des Wochenendgebietes auf Verbesserung des Brandschutzes und Verkehrssicherheit der Wege für die Anwohner und Einsatzkräfte  etc.  Aufgrund  der  topografischen  Lage,  der  Enge  der Wege und der vorhandenen Grenzbebauung, sind zur Verbesserung der Situation folgende Maßnahmen notwendig: Seitens der Gemeinde soll eine Vermessung des Geländes stattfinden, damit die Verkehrsflächen den Größen nach bestimmt werden können. Auch  soll  dies  dazu  dienen  eventuelle  Überbauungen  bestimmen  zu können, welche in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Fragen seitens der Ratsmitglieder werden von Herrn Nieminarz beantwortet. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: Der  Ortsgemeinderat  ermächtigt  die  Verwaltung  eine  Ausschreibung für die Vermessung zu veranlassen. Der Auftrag soll sodann in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
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Sitzung vom 27.11.2019

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Top 6: Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für die Vermessung im Wochenendgebiet Lüssert
In der Sitzung vom 12.09.2019 wurde der Beschluss gefasst, das Wochenendgebiet im Lüssert in der Ortsgemeinde Feilbingert vermessen zu lassen. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach wurde hierfür eine Preisanfrage bei öffentlich bestellten Vermessungsbüros gemacht. Zur Vergleichbarkeit, wurde in diesem Zuge der Preisanfrage den ÖbVI’s ein Leistungsverzeichnis mitgesendet. Im Rahmen der Preisanfrage wurden 3 Vermessungsbüros aufgefordert Angebote abzugeben. 2 Angebote wurden zur festgelegten Abgabefrist eingereicht. Die Angebotssummen lagen zwischen 9.840,06 und 19.040,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag dem kostengünstigsten Anbieter, Jürgen Kiehl, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, aus 55545 Bad Kreuznach zum Angebotspreis von 9.840,06 € zu erteilen. Die Arbeiten sollen sodann in Absprache mit der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach erfolgen.
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Sitzung vom 08.06.2020 

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Herr Bürgermeister Ullrich teilt hierzu einen kurzen Sachstandsbericht
- Die vom Gemeinderat beauftragte Vermessung der Wege im Wochenendegebiet „Lüssert“ wurde durchgeführt. Es soll ein zeitnaher Termin mit VG-Bauamt, Kreisbauamt und Feuerwehr durchgeführt werden.
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Sitzung vom 30.06.2020 

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Mit Vertretern des Kreisbauamtes, des VG-Bauamtes, KFI Werner Hofmann, VG Bürgermeister Marc Ullrich, VG Wehrleiter Bernd Vogel, und der Ortsbürgermeisterin fand letzte Woche ein Termin wegen Brandschutz Lüssert in der Kreisverwaltung statt. Die geforderte Vermessung der Wege ist abgeschlossen und Schwachpunkte im Wegenetz sind bekannt. Die Feuerwehr muss nun gemeinsam mit der VG-Verwaltung Lösungsvorschläge erarbeiten. Ein Sachverständigenbüro begleitet die Maßnahme. Der Gemeinde- und Städtebund ist ebenfalls in die Problematik mit einbezogen. Sobald Ergebnisse vorliegen wird der Gemeinderat informiert. Eine Einwohnerversammlung wird ebenfalls stattfinden.
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Sitzung vom 12.09.2020

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 TOP 1 Informationsveranstaltung „Wochenendgebiet Lüssert“ in Feilbingert zum aktuellen Sachstand
 Zu diesem TOP begrüßt die Vorsitzende die Herren Jestaedt und Lippert vom Büro JESTAEDT+Partner, Mainz. Mit der Einladung haben die Ratsmitglieder Unterlagen als Beratungsgrundlage erhalten. Die Ortsgemeinde beabsichtigt die planungsrechtliche Sicherung der äußeren Erschließung für das Wochenendhausgebiet „Im Lüssert“. Der Geltungsbereich weist eine Größe von 6,4 ha auf. Die Vorsitzende geht kurz auf die Arbeiten im letzten Jahr ein und übergibt das Wort an Herrn Jestaedt. Dieser informiert den Rat über den jetzigen Sachstand zum Wochenendgebiet „Lüssert“. Für das Wochenendgebiet muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Er erläutert seine raum- und umweltplanerische Analyse. Im Wochenendgebiet sind ausschließlich Wochenendhäuser zugelassen. Auf den Grundstücken dürfen bis zu 110 m² Fläche versiegelt werden. Es gibt jedoch zahlreiche Grundstücke, bei denen die maximal zulässige Grundfläche überschritten wird. Die baulichen Anlagen, für die eine Baugenehmigung vorliegt haben Bestandsschutz. Es sind hier 31 Hauptwohnsitze gemeldet, was eigentlich nicht zulässig ist. Ein Problem ist auch, dass viele Anwohner über Feld- und Wirtschaftswege auf ihr Grundstück gelangen. Dies muss mit einer Außenerschließung geändert werden; das Gebiet muss ordentlich an die L 378 angeschlossen werden. Weiterhin müssen die Wege im Wochenendgebiet befestigt werden, damit Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge gefahrlos zu den einzelnen Grundstücken gelangen können. Die einzelnen Wege müssen freigeschnitten und Haltebuchten eingerichtet werden, damit bei Gegenverkehr die Fahrzeuge ausweichen können. Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Herr Vogel berichtet über das Problem des nicht umfassend gewährleisteten Brandschutzes im Wochenendgebiet. Auch eine Entwässerungsplanung ist erforderlich. Sobald Ergebnisse vorliegen, soll eine Eigentümerversammlung stattfinden. Die einzelnen Fragen der Ratsmitglieder in der anschließenden Diskussion werden ausführlich beantwortet. Die Ratsmitglieder beschließen mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung den Auftrag für die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Leistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zur äußeren Erschließung zum Angebotspreis von 14.173,60 € (netto) - und die Erstellung des Umweltberichtes zu dem Pauschalhonorar i.H.v. 3.500,00 € (netto) an Jestaedt + Partner zu erteilen sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes an das Büro Petry & Horne Ingenieure GbR, Mainz-Drais i.H.v. 3.500,00 € (netto) und für die Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro Giloy & Löser, Bad Kreuznach i.H.v. 2.205,00 € (netto) zu erteilen. Alle Angebote mit detaillierter Aufstellung haben die Ratsmitglieder mit der Einladung erhalten.
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Sitzung vom 17.02.2021 


 zu TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von zwei MTF für die Einheiten Hackenheim und Feilbingert Herr Schlarb teilt mit, dass im Fahrzeugkonzept der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach vorgesehen ist, dass in bestimmten Einheiten ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) stationiert wird, mit welchem Rollcontainer transportiert werden können. Diese Rollcontainer werden dabei im Heck des MTF‘s mitgeführt. Mit der Vorhaltung von verschiedenen Rollcontainern ist die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach im Einsatz flexibler und muss keine „Spezialfahrzeuge“ vorhalten. Der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach liegen drei Angebote vor. Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2020 den Empfehlungsbeschluss gefasst, die zwei MTF‘s beim wirtschaftlichsten Anbieter zu kaufen. Die Ratsmitglieder des Verbandsgemeinderates sind mit den eingeholten Angeboten nicht ausreichend zufrieden, sie fordern eine erneute Ausschreibung. Bei dieser Ausschreibung soll die Anschaffung des Fahrzeuges und der Aufbau zur Aufnahme von Rollcontainern getrennt ausgeschrieben werden. Da eine Beschlussfassung über den Ankauf von zwei MTF‘s für die Einheiten Hackenheim und Feilbingert ohne erneuter Ausschreibung nicht gewollt ist, formuliert Herr Bürgermeister Ullrich die Beschlussvorlage wie folgt um: Der Verrbandsgemeinderat beschließt, dass dieser grundsätzlich für die Anschaffung der MTFs ist, jedoch möchte, dass eine erneute Ausschreibung für zwei MTF‘s, (getrennt nach Fahrgestell und Aufbau) und eine erneute Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunkt nach Vorlage der neuen Angebote durchgeführt wird. 
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 Sitzung vom 04.03.2021 

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 TOP 3 Erteilung eines Anwaltsmandats an die Kanzlei Krist, Deller & Partner zur Klärung erschließungsbeitragsrechtlicher Fragen. Die Ortsgemeinde Feilbingert beschäftigt sich bereits seit Längerem intensiv mit der Frage, nach Jahrzehnten nunmehr eventuell eine verkehrliche Erschließung des Wochenendgebietes „Lüsserttal“ vorzunehmen; der diesbezügliche, noch heute gültige Bebauungsplan wurde bereits im Jahr 1982 aufgestellt. Zum momentanen Zeitpunkt präferiert die Ortsgemeinde aus Kostengründen eine stark reduzierte Ausbauvariante; so soll im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen u.a. eine Anlegung von zwei Radstreifen mit dazwischenliegenden Grasstreifen erfolgen, während auf die Herstellung von Beleuchtungsanlagen sogar gänzlich verzichtet werden soll. Die geplante Entwässerungsanlage soll sich zudem ausschließlich auf die Entwässerung der Radstreifen beziehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen in diesem konkreten Fall eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen, die sich grundsätzlich auf 90 % der beitragsfähigen Gesamtaufwendungen belaufen (10 % der Kosten sind gemäß § 129 Abs. 1 Baugesetzbuch von der Ortsgemeinde selbst aufzubringen), von den hierdurch bevorteilten Grundstückseigentümern im Wochenendgebiet möglich wäre. Aus Sicht der Verwaltung würde die Möglichkeit einer Beitragsveranlagung diesbezüglich gegenwärtig alleine schon durch das Fehlen entsprechender Straßenbeleuchtungsanlagen ausscheiden, da die Merkmale der endgültigen Herstellung gem. § 7 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung vom 02.12.1996 (die im Wesentlichen auf der diesbezüglichen Mustersatzung des Gemeinde und Städtebundes basiert), wonach Straßen unter anderem erst dann als endgültig hergestellt gelten, wenn sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen, damit nicht erfüllt wären. Ob die geplanten Radstreifen einschließlich der Grasflächen den satzungsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Fahrbahn vollumfänglich genügen, erscheint verwaltungsseitig zudem ebenfalls höchst fraglich. Gleiches gilt für die Entwässerungsanlage. Aufgrund der unklaren Rechtslage und dem Umstand, dass es der Ortsgemeinde kostenbedingt nicht möglich ist (bzw. dies den betroffenen Grundstückseigentümern finanziell kaum zumutbar wäre), eine erstmalige Herstellung im üblichen Rahmen vorzunehmen, hat die Verwaltung im Vorfeld den Gemeinde- und Städtebund kontaktiert und um rechtliche Einschätzung der Situation gebeten. Mit E-Mail vom 18.12.2020 teilte der zuständige Referent, Herr Dr. Thielmann, mit, dass er die vorstehend dargelegten Bedenken im Ergebnis grundsätzlich teilt, da die Herstellungsmerkmale der geltenden Erschließungsbeitragssatzung offensichtlich nicht erfüllt werden. So sprächen bereits der Verzicht auf eine entsprechende Beleuchtung und der gewählte Fahrbahnbelag gegen eine Abrechenbarkeit der Maßnahme. Zudem dürfte es auch an der erforderlichen geordneten  Straßenoberflächenentwässerung fehlen. Wie Herr Dr. Thielmann in diesem Zusammenhang weiter ausführte, könnte diesbezüglich eine etwaige Lösung allerdings darin liegen, eine spezifische Einzelsatzung mit entsprechend reduzierten Herstellungsmerkmalen, die nur auf diese eine Maßnahme abgestimmt ist, zu erlassen. Demnach hätte sich wohl unter anderem der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg bereits mit dieser Thematik auseinandergesetzt und eine solche Vorgehensweise rechtlich grundsätzlich als zulässig erachtet. Darüber, ob eine Beitragsveranlagung unter diesen Umständen in gleichem Maße auch von der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gebilligt würde, kann gegenwärtig allerdings nur spekuliert werden. Zwischen Verwaltung und der Ortsbürgermeisterin herrscht daher im Wesentlichen Einigkeit darüber, ein solches Wagnis nach Möglichkeit nicht ohne juristischen Beistand eingehen zu wollen; insbesondere, da das finanzielle Risiko für die Ortsgemeinde angesichts der voraussichtlich hohen Baukosten in diesem Fall erheblich ist. Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen Fachanwalt mit dieser Angelegenheit zu betrauen und von diesem eine rechtlich fundierte und ergebnisoffene Prüfung vornehmen zu lassen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen eine Veranlagung zu Erschließungsbeiträgen tatsächlich möglich wäre; bei positiver Vorabprüfung wäre zudem die hierfür notwendige Satzung aufzustellen. 
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Sitzung vom 13. Juli 2021 

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TOP 2    Beratung und Beschlussfassung über die innere und äußere Erschießung des Wochenendgebiets Lüssert
 1) Grundsatzbeschluss über die innere Erschließung [gemäß dem vorgestellten Ausbaustandart] und der äußeren Erschlie-ßung des Wochenendgebietes
 2) Einholung von Angeboten für notwendige Planungsleistungen
 a) Geo7 und umwelttechnische Untersuchungen
 b) Planungsleistungen für den Straßenbau inkl. Entwässerung, Beleuchtung und Löschwasservorhaltungen


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