02/2022 Einwohnervorschlag gemäß § 97 GemO Rheinland-Pfalz

5,5 Millionen Euro sollen für eine TEIL-Erschließung ausgegeben werden ...

Das sind umgerechnet:
- 177.419,35 € pro gemeldetem Erstwohnsitz
- 632,18 €/km LAUFENDEN Meter Wegenetz im Lüsserttal
- 84,93 € für Quadratmeter der Fläche im Wochenendgebiet

- 3.284.- € pro Einwohner (EW) oder 1.493 .- € für die äußere Teilerschließung pro EW in Feilbingert. 

Ach so: Wer NEU im Lüsserttal einzieht kann sich auch nach einer möglichen Teilerschließung NICHT mit dem Erstwohnsitz anmelden und hat keinen Trinkwasser- oder Abwasseranschluss.

 

Präsentation zum Hochwasserschutzkonzept  der Gemeinde Feilbingert.

Wo finde ich die Präsentation der Einwohnerversammlung vom 22.11.2021?

 > > > H I E R < < < 

Ungemach! 

Ungemach steht für:

  • Notlage, Unglück, Leid, Krise, Unannehmlichkeit, Kummer, Unglück, Missstand, Verlust
  • Der Begriff Ungemach ist ebenfalls ein Archaismus und für eine verschärfte Form des Kerkers bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliche Augmentativbildung zu Gemach, also eine verstärkte Negation des privaten Wohnraums. Das Ungemach war der Unort im Gefängnis, in dem man weder stehen noch liegen konnte, sondern nur in der Hocke ausharren. Das Wort war schon 1801 völlig veraltet (Quelle:Wikipedia) 

1. Warum Ungemach ? 

Am 06.07.2021 hat die Bürgermeisterin Andrea Silvestri und der Verbandsbürgermeister Marc Ulrich zu einer nichtöffentlichen Eigentümerversammlung in der Lemberghalle eingeladen . Thema der Versammlung sollte sein: Innere und äußere Teilerschließung des Wochenendgebietes Lüsserttal . Ein Blick in die Gemeindeordnung (GemO) zeigte, dass es eine nichtöffentliche Eigentümerversammlung nicht gibt, also kann man dazu auch nicht eingeladen werden. 

2. Wer oder was ist das "Lüssert"? 

Lüssert ist kein definierter Rechts- oder Geographie Begriff. Schon daher ist unklar, welche Personengruppe mit Eigentümer gemeint sein soll. 

3. Was sollte in der "nichtöffentlichen Eigentümerversammlung" besprochen werden ? 

Aus der Tagesordnung ergibt sich, dass in dieser Versammlung offenbar über Erschließungsbeitragsrecht, Baurecht und Brandschutz informiert werden sollte. All diese sind ganz allgemeine Themen, die in der Öffentlichkeit, also auch Nichteigentümern, zugänglich gemacht sein müssen. Öffentliche Sitzungen sind nur bei Personal- und Grundstücksangelegenheiten erlaubt. 

4. Warum führte die Einladung schon zu Verärgerung ? 

Obwohl der Sitzungstermin schon mehr als 6 Wochen vorher feststand, wurde die Einladung erst eine Woche vorher ausgedruckt und hat die Betroffenen erst 5 Tage , einige sogar erst 2 Tage vorher erreicht. 
 - Es gibt Eigentümer, die mehrere 100 km von Feilbingert entfernt wohnen. 
 - Es gib Eingeladene, die nicht ohne fremde Hilfe zu dem Sitzungstermin kommen können. Es war ihnen nicht möglich in der Kürze der Zeit jemanden zu finden . 
 - Es gibt Menschen, die für den Umfang der Informationen Unterstützer (z. B. Steuerberater oder ein Anwalt) mitbringen würden. Die in diesem Fall aber keine Möglichkeit mehr gehabt hätten. 
Die Gemeinde selbst hat zum Termin 15 Spezialisten und eine Anwältin eingeladen . Wie soll sich hier ein Laie innerhalb von wenigen Stunden einen Überblick verschaffen und eine Entscheidung treffen? 

5. Warum fand die Sitzung nicht statt? 

Ein Liegenschaftseigentümer/in hat bei der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung) eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Aus diesem Grund wurde die Sitzung UNTERSAGT. 

6. Haben die Sitzungsvorsitzenden die Sitzung abgesagt? 

Nach unserem Kenntnisstand wurden zwei Betroffene im Lüsserttal persönlich angerufen, um den anderen Bescheid zu sagen. 

7. Wie wurden Personen informiert, die nicht in Feilbingert wohnen? 

Nach unserem Kenntnisstand gar nicht. 

8. Waren die Sitzungsvorsitzenden Ortsbürgermeisterin Andrea Silvestri und Verbandsbürgermeister Marc-Ulrich am Tag der angesagten Sitzung an der Lemberghalle, um den Grund der Absage zu erläutern? 

NEIN. Nach eigenen Angaben war die Ortsbürgermeisterin und Sitzungsvorsitzende im Alten Rathaus, obwohl ihr Büro seit Sanierung in der Lemberghalle ist. 

9. Warum war in der Folgewoche am 13.07.2021 eine Gemeinderatssitzung mit TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zur inneren und äußeren Erschließung des Lüsserttals angesetzt? 

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Offenbar hatte die Verwaltung nach über dreijähriger Planungsphase mit 15 Spezialisten eine nichtöffentliche Eigentümerversammlung vorgesehen, um die Ergebnisse zu präsentieren und wollte ohne demokratischen Diskurs sofort eine Entscheidung herbeiführen. 

10. Konnten in der Gemeinderatssitzung Fragen gestellt werden ?

NEIN. In der Tagesordnung war keine Fragestunde vorgesehen. 

11. Kann eine Bürgerfragestunde in die Tagesordnung aufgenommen werden? 

JA. Wird der Antrag in der Gemeinderatssitzung mit einer Zweidrittelmehrheit mit Ja beantwortet, so kann eine Bürgerfragestunde in den Sitzungsplan aufgenommen werden. Dies wurde in der Sitzung falsch dargestellt. Die GemO schreibt vor, dass in einem Quartal MINDESTENS  eine Bürgerfragestunde angeboten werden muss. Es waren mehr als 20 Bürger in der Gemeinderatssitzung. Das passiert nicht so oft. Es wäre durchaus angemessen gewesen, eine Fragestunde in die Tagesordnung aufzunehmen .  

12. Was ist eine Teilerschliessung? 

Wie die Recherche in den spärlich vorliegenden Unterlagen zeigte, ist mit einer Teilerschließung das Befestigen der Straßen und eine Straßenbeleuchtung gemeint. Unter der Befestigung der Straßen versteht man hier zwei geteerte Streifen auf allen Wegen. 

13. Was ist eine innere und äußere Erschließung? 

Auch hier muss gemutmaßt werden . Es ist davon auszugehen, dass über den Totenhöhlerweg hinaus weitere Straßen zum Lüsserttal geteert und damit angelegt werden sollen. 

14. Betrifft dann die äußere Erschließung nicht auch die Eigentümer der landwirtschaftlichen Grundstücke ? 

Aus unserer Sicht JA. 

15. Wurden diese landwirtschaftlichen Eigentümer auch zu der nichtöffentlichen Eigentümerversammlung eingeladen? 

 NEIN. Es ist also zu vermuten, dass Liegenschaftseigentümer nicht an den Kosten beteiligt werden.  

16. WER will im Lüsserttal geteerte Straßen mit Straßenbeleuchtung ? 

Kurzgesagt KEIN Betroffener.  

17. Wird bei einer Teilerschließung auch Wasser und Abwasser gelegt? 

NEIN. Nach unserem Kenntnisstand nicht .  

 18. Ändert sich durch die Teilerschließung der Status des Wochenendgebietes ? 

NEIN. Für das Ändern des Status ist mindestens eine Trinkwasserleitung, Straßenbeleuchtung und eine Befestigung der Wege zwingende Voraussetzung.  

19. Also, wer hat ein Interesse an einer solchen Maßnahme ? 

Hier lohnt der Blick in die Vergangenheit. Als das Lüsserttal 1968 gegründet wurde, haben die Betroffenen sich bei der Herrichtung und Instandhaltung der Wege engagiert . Gesetzlich ist die Gemeinde hier Kostenträger. Über Jahrzehnte haben Gemeinde und Betroffene sich um die Erhaltung der Wege einvernehmlich gekümmert . Immer wieder kam es zu Nachbesserungen, Anpassungen und Ergänzungen. Die Feuerwehrfahrzeuge wurden größer, das Bauamt der Kreisverwaltung forderte 5 m³ Wasservorrat an jedem Haus. Wasserbehälter für die Feuerwehr wurden an exponierten Stellen montiert, um im Gefahrenfall nicht den weiten Weg zu einem Wasseranschluss fahren zu müssen. Es wurden Feuerwehrübungen durchgeführt und mit dem Rettungsdienst Fahrrouten vereinbart. 

20. Welche Feuerwehr ist aktuell für das Lüsserttal zuständig? 

 Nach unserem Kenntnisstand ist die Feuerwehr Hallgarten für das Lüsseltal zuständig. 

21. Warum ist die Feuerwehr Hallgarten und nicht die von Feilbingert zuständig? 

Nach unserem Kenntnisstand hat ein Computerprogramm der Kreisverwaltung Bad Kreuznach errechnet, dass der Weg von Hallgarten kürzer ist als der von Feilbingert. 

22.Warum ist der Brandschutz gerade jetzt so ein Thema? 

Ein neuer Wehrleiter, Herr Bernd Vogel , hat in Bad Kreuznach den Dienst angetreten. Er hat am 08.05.2018 mit Feuerwehrleuten eine Begehung vorgenommen (s. Amtsblatt vom 31.05.2018) und Defizite im Wegenetz des Lüsserttals festgestellt. Soweit nichts Neues. Wie oben erwähnt ist dies über Jahrzehnte hinweg geschehen. Probleme wurden identifiziert und behoben. Nun wurde offenbar ein anderer Weg eingeschlagen. Wissend, dass die Kommune Kostenträger für diese Maßnahme sein würde, liegt die Überlegung nahe, wer denn sonst zur Kasse gebeten werden könnte. Als Kostenträger wurden die Betroffenen ausgemacht.  

23. Wurden die Defizite bei der Anfahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten Betroffenen kommuniziert? 

NEIN. Seit mehr als drei Jahren gibt es offenbar dokumentierte Defizite im Brandschutz des Lüsserttales, ohne dass durch die Verwaltung gehandelt wird.  

24. Um welche Defizite geht es denn? 

Im Amtsblatt vom 10.10 2009 ist zu lesen, dass am 10.09 2009 eine Besprechung mit Vertretern der Kreisverwaltung, der VG, der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, dem Planungsbüro und der Ortsgemeinde im Rathaus Feilbingert stattfand. Hier wurden Überbauungen angesprochen, also Zäune und Mauern, die in den Weg ragen und Verbesserungen für den Brandschutz und die Verkehrssicherheit für die Einsatzkräfte. Es wurde eine Vermessung veranlasst. Information an die Betroffenen: FEHLANZEIGE!  

25. Wie ist es möglich den Kostenträger zu wechseln ? 

Um den Kostenträger zu wechseln, muss im Wochenendgebiet eine minimalste Form der Erschließung vorgenommen werden. Zur minimalsten Erschließung zählen zwei Fahrstreifen und eine Straßenbeleuchtung.  

26. Wie könnte sich die Kostenaufteilung verändern? 

Der Gesetzgeber sieht hier eine Kostenaufteilung zwischen Eigentümern und Gemeinde von BIS ZU 90/10 vor. Dafür braucht es eine TEILERSCHLIESSUNG. 

27. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? 

Die Verwaltung weigert sich bisher konkrete Kosten zu nennen. Gehen wir nun von durchschnittlichen (Voll-)Erschließungskosten in einem normalen Neubaugebiet aus, so sind Kosten zwischen 50 und 70 Euro pro Quadratmeter realistisch. Gehen wir nun bei einer TEILERSCHLIESSUNG von 50 % dieser Kosten aus, so sind sicherlich 30 € pro m² möglich. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 1.000 m² kommen somit Kosten von circa 30.000 € pro Grundstück auf die Liegenschaftseigentümer zu. 

28. Wie könnte nun eine Lösung für das Lüsserttals aussehen ? 

Das Wochenendgebiet Dörrebach und Daxweiler macht es vor ! Der uns vorliegende Bebauungsplan mit integriertem Umweltbericht weist Folgendes aus : "Unter Vermeidung zusätzlichen Erschließungsaufwandes, ... nach den Standards eines Wohngebietes ist auf wirtschaftlichen, ökologisch und umwelt- bzw. naturschutzfachlichen Gründen in diesem Waldrandgebiet unrealistisch und unangemessen." Hier wurde auf Straßenbeleuchtung und geteerte Straßen aus ökologisch und ökonomischen Gründen verzichtet. Für Feuerwehr und Rettungsdienste wurden die Wege anforderungs- gemäß angepasst. Um Ausweichstellen für die Fahrzeuge zu schaffen, wurden Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern getroffen. 

29. Was ist dafür nötig ? 

Nachdem die Verwaltung: Gemeinde Feilbingert, die Kreisverwaltung, der Gemeinde-Städtebund, das Planungsbüro  Jestaedt + Partner GbR und die Kanzlei Krist, Deller & Partner (KDU) nunmehr über 3 Jahre vor sich hin planen & sich abstimmen fordern wir die sofortige Herausgabe folgender Unterlagen:

- Bericht der Begehung/Befahrung vom 08.05.2018 durch VG Wehrleiter Bernd Vogel & KFI (Kreisfeuerwehrinspektor) Werner Hofmann

- Aktueller Planungsstand und vollständige Unterlagen von Herrn Andreas  Jestaedt und Maximilian Lippert aus dem Büro Büro Jestaedt + Partner GbR, Göttelmannstr. 13 B, 55130 Mainz

- Angebot und Beauftragungsunterlagen der Kanzlei Krist, Deller & Partner (KDU) vertreten durch  Dr. iur. Anna van den Heuvel

- Umgehende Vorlage der vollständige Unterlagen zur Sitzung des Gemeinderates vom 13 Juli 2021 um 18:00 Uhr in der Lemberghalle Feilbingert zum
TOP 2 "Beratung und Beschlussfassung zur inneren und äußeren Erschließung des Wochenendgebietes Lüssert
1) Grundsatzbeschluss über die innere Erschließung [gemäß dem vorgestellten Ausbaustandart] und der äußeren Erschließung des Wochenendgebietes
2) Einholung von Angeboten für notwendige Planungsleistungen
a) Geo-/ und umwelttechnische Untersuchungen
b) Planungsleistungen für den Straßenbau incl. Entwässerung, Beleuchtung und Löschvorhaltung

30. Wir freuen uns auf einen Dialog/Kontroverse/Diskurs auf AUGENHÖHE ! ! !

31 Warum gibt die Bürgermeisterin nicht die vom Steuerzahler bezahlten Unterlagen zum Hochwasserschutzkonzept heraus?

 

Am 23.11.2017 fand die die "1.Bürgerbeteiligung zum örtlichen Hochwasserschutzkonzept für die Ortsgemeinde Feilbingert" statt. 

Am 29.09.2021 18:00 Uhr fand die "2. Bürgerbeteiligung zum örtlichen Hochwasserschutzkonzept für die Ortsgemeinde Feilbingert" statt. Herr Dipl.-Ing. Volker Schaak vom Büro Monzel-Bernhardt stellte Ursachen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Starkregenereignissen vor. Hier ist die Präsentation.
Weitere Unterlagen sind auf dem Server der VG zu finden.

Feuerwehrübungen wieder aufnehmen.

Die zuletzt aus dem Blick verlorenen Feuerwehrübungen sollen wieder aufgenommen werden.

Beschilderung/Information welche Wege befahrbar sind.

Für Feuerwehr / Rettungsdienst / Post, DHL, UPS, Hermes, Amazon,  & Besucher. 

... Ergänzungen folgen ...

Dialog mit der Gemeinde

Es sollten zyklisch feste Termine stattfinden, um den Dialog mit der Gemeinde wieder aufleben zu lassen. Dies soll Missverständnissen und Konflikten vorbeugen.

 Integration des Lüsserttales in die Wanderwege des  geheimnisvollen Lembergs.

(Wie auch immer.)


Freies WLAN

Einige Liegenschaftseigentümer sind, durch die ISB-RLP, unverhofft in den Genuss eines Glasfaseranschlusses für das Internet gekommen.
Im Lüsserttal ist eine sehr unterschiedliche Mobil- und Datennetz Verfügbarkeit. Es wäre für
- Rettungsfahrzeuge & Feuerwehr
- Besucher des Tals
- Besucher der DSW prämierten  VITALtour Geheimnisvoller Lemberg
möglicher weise hilfreich wenn Sie das schnelle Festnetz des Lüsserttals als freies WLAN mitverwenden könnten...